kaum zu glauben, aber war. Jetzt habe ich es amtlich. Wegen der vorgesehenen Änderungen in der Arbeit habe ich auf Anraten meines Doktors beim Versorgungsamt einen Antrag gestellt. Tatsächlich habe ich von dort einen positiven Bescheid bekommen.
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5 Kommentare:
Na ja, das kann ja schnell mal nötig sein. Wieviel Prozent hast denn bekommen?
30 % sind es, selbst mein Doktor war erstaunt über die Höhe. Ob das in der Arbeit was nutzt?
Ich bin nicht mehr sicher, ab wann es welche Vorteile bringt. Richtig nützlich wird der Ausweis glaube ich erst ab 50%.
Da steht mehr dazu:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html
Hab ja nicht mal einen Ausweis. Den gibt es nur für Schwerbehinderte und das ist man ab 50 % und da genießt man in den Arbeit auch den besonderen Schutz.
Ooops. Ach so. Dann müsst es heißen, es nutzt erst ab Ausweis. Aber die Agentur für Arbeit kann einen gleichstellen mit einem Schwebehinderten, dann hat man besonderen Kündigungsschutz. Wie das geht - keine Ahnung. :-(
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