Donnerstag, 25. August 2005

Rauchen verboten!



Da wir letztes Jahr einen neuen Büroleiter bekommen haben der Nichtraucher ist, haben meine nichtrauchenden Kollegen einen erneuten Vorstoß gemacht um ein Rauchverbot unseren Büroräumen durchzusetzen.
Verordnung über Arbeitsstätten(Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) *)
Vom 12. August 2004, BGBl I S. 2179
§ 5Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Dafür wurde ein eigener Raum für uns 5 Raucher eingerichtet. Eingerichtet, eigentlich nicht, die ehemalige Telefonzentrale wurde zum Rauchen freigegeben. Gemütlich ist es da ja nicht, aber dafür ist das der einzige Raum in dem trotz Klimaanlage das Fenster geöffnet werden darf.

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