Samstag, 25. November 2006

Verfassung des Freistaates Bayern



Typisch bayerisch! Vor 60 Jahren trat die bayerische Verfassung in Kraft, aber man hatte vergessen festzulegen ab wann sie gültig ist. So trat sie halt am 08. Dez. 1946 durch die Bekanntgabe im Verordnungsblatt in Kraft.


Präambel
Verfassung des Freistaates Bayern

Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung.

Da gibt es manches zu lesen, was einem heute als etwas "schrullig" vorkommt. So ist im Artikel 141 nicht nur das Recht auf den freien Zugang der Naturschönheiten geregelt, sondern auch der Anspruch auf Aneignung wildwachsender Waldfrüchte im ortsüblichen Umfang. Im Artikel 151 steht was ganz sozialistisches drin "Die gesamte Wirtschaftstätigkeit dient dem Gemeinwohl....", oder der Artikel 83 in dem den Gemeinden nicht nur die Pflicht zur Säuglingspflege auferlegt ist, sondern auch die Anweisung die Schulen sauber zu halten.

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