In Bayern ab 01. August 2009 wird es noch unübersichtlicher. Kneipen (getränkeprägende Gastronomie) die kleiner als 75 qm sind darf geraucht werden. Minderjährige müssen draußen bleiben. Restaurants: der Hauptraum bleibt rauchfrei. Ist ein Nebenraum vorhanden, darf da drin geraucht werden, aber nur wenn kein regelmäßiger Luftaustausch mit dem Hauptraum besteht. (Was ist das?). Minderjährige dürfen nicht in den Nebenraum! Im Bierzelt darf geraucht werden, wenn sie nicht länger als drei Wochen geöffnet sind. Bei Discotheken wird es spannenden. Auf der Tanzfläche gilt rauchen verboten, sind Nebenräume vorhanden darf dort geraucht, aber nicht getanzt, werden und Minderjährige dürfen nicht in diese Räume. Nur in echten geschlossenenen Gesellschaften (Familienfeiern etc.) darf geraucht werden, also ein Aus für die sogenannten Raucherclubs. Wer legt das fest, wer prüft das nach? Meiner Meinung, ein totales Durcheinander!
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